Das Thüringer Landwirtschaftsministerium unterstützt den Umbau der Nutztierhaltung mit erheblichen Mitteln im Rahmen der erweiterten Maßnahme „T(h)ür Tierwohl“. Für das Förderjahr 2023 werden insgesamt rund 2,9 Millionen Euro bereitgestellt, um die Tierhaltungsbedingungen zu verbessern.
Nach Angaben des Ministeriums entfallen allein 2,3 Millionen Euro auf die Schweinehaltung. Diese Gelder sollen höhere Tierwohlstandards ermöglichen und werden von 44 Agrarbetrieben in Anspruch genommen. Die Fördermaßnahmen umfassen unter anderem mehr Platz im Stall, die Haltung auf Stroh und zusätzlichen Freilauf im Außenbereich. Mehr als 700.000 Euro werden speziell für tierwohlgerechtere Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht und Schweinemast verwendet.
Zusätzlich profitieren 59 Betriebe, die Milchkühen, deren Kälbern und Mastrindern eine naturnahe Sommerweidehaltung bieten, von den Fördergeldern. Diese Betriebe erhalten im ersten Verpflichtungsjahr Zuwendungen in Höhe von insgesamt 333.000 Euro. Diese Maßnahme unterstützt einen täglichen Weidegang über vier beziehungsweise fünf Monate im Jahr.
Ein weiterer Teil der Förderung, insgesamt 257.000 Euro, dient dem Erhalt bedrohter einheimischer Nutztierrassen wie dem Rhönschaf, der Thüringer Waldziege und dem Deutschen Sattelschwein.
Laut Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij zielen die Fördergelder darauf ab, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den steigenden gesellschaftlichen Erwartungen an eine tierwohlgerechtere Nutztierhaltung gerecht zu werden. Viele Betriebe stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, und die finanzielle Unterstützung soll helfen, Betriebsaufgaben und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zu verhindern. Ministerin Karawanskij betont, dass nur durch solche Maßnahmen die lokalen Stoffkreisläufe und die regionale Vermarktung heimisch produzierter Nahrungsmittel erhalten bleiben können.