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Urteil: Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg urteilte am Dienstag, dass die aktuelle Landesdüngeverordnung von einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Laut Hubertus Berges, dem Vizepräsidenten des Landvolks, war es unerlässlich, die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Festlegung der sogenannten roten Gebiete zu überdenken. Das Landvolk plant, die Urteilsbegründung zu analysieren und auf dieser Basis die nächsten Schritte zu planen.

Berges hebt hervor, dass die Implementierung von Verbesserungen für in den als nitratbelastet geltenden Gebieten durch eine neue Bundesregierung dringend erforderlich sei. Schon im Sommer 2024 hatte dasselbe Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass die Ausweisung der roten Gebiete rechtswidrig war. Die Landwirte in Niedersachsen bemängeln die Methodik zur Bestimmung der Nitratbelastung des Grundwassers als fehlerhaft und die daraus resultierenden Einschränkungen als unangemessen.

Die geltende verlangt von den Landwirten in den betroffenen roten Gebieten eine Reduzierung der Stickstoffdüngung, was nachweislich die Qualität der Ernten verschlechtert und zu erheblichen Ertragseinbußen führt. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen werden von den Betroffenen als betrieblich untragbar angesehen. Das Landvolk hofft, dass dieses Gerichtsurteil die politisch Verantwortlichen dazu bewegt, eine praktikable Lösung für die Landwirte zu finden. Berges äußerte die Befürchtung, dass eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Jahre in Anspruch nehmen könnte, während sich die Situation für die Landwirte vorerst nicht verbessern würde.

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