Am vergangenen Samstag führte die fehlende Kennzeichnung an Landmaschinen in Thüringen zu mehreren Anzeigen. Die Polizei stoppte in Guthmannshausen, einem Ortsteil der Landgemeinde Buttstädt, zwei Traktorfahrer mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz
Ein 30-jähriger Mann wurde mit seinem Kleintraktor angehalten, der keine Zulassung hatte, aber schneller als 6 km/h fuhr. Der Fahrer besaß keine erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen von Kleintraktoren. Daher muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fehlendem Versicherungsschutz strafrechtlich verantworten.
Alkohol am Steuer und fehlende Zulassung
Kurze Zeit später wurde ein weiterer Traktorfahrer kontrolliert. Der 34-jährige Mann führte einen nicht zugelassenen und nicht versicherten Ackerschlepper. Zudem stand er unter Alkoholeinfluss; ein Atemtest ergab 0,64 Promille. Auch er muss sich wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und fehlendem Versicherungsschutz verantworten.
Beide Fahrzeugführer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen und müssen nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.