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Neuenburg: Erster Vogelgrippe-Fall

Im Kanton Neuenburg ist nach sechs Jahren wieder ein Fall von entdeckt worden. Eine tote Möwe, die am Seeufer in Neuenburg gefunden worden war, ist am Dienstag auf H5N1 diagnostiziert worden.

Derzeit werden weitere tote Vögel, die am Ufer des Neuenburgersees entdeckt wurden, untersucht, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Das Auftreten der Vogelgrippe erinnere daran, wie wichtig es sei, die im November auf nationaler Ebene angeordneten Präventionsmassnahmen umzusetzen, mahnte die Behörde. Dazu gehöre insbesondere, den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln zu vermeiden.

Nur selten auf Mensch übertragbar

Die Massnahmen sollen Hausgeflügel vor der Übertragung des Vogelgrippevirus durch Vögel schützen und dessen Ausbreitung innerhalb des Schweizer Geflügelbestandes verhindern, wie es in der Mitteilung heisst. Vor Neuenburg wurde die Krankheit in mehreren Deutschschweizer Kantonen sowie in der Waadt und im Tessin festgestellt.

Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur in seltenen Fällen und nach engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden. Aus den üblichen Hygiene- und Vorsichtsgründen wird jede Person, die einen toten Wildvogel findet, aufgefordert, diesen nicht zu berühren und die Behörden zu informieren.

Diese Massnahmen gelten schweizweit bis Mitte März

Weiterhin gültig sind die vom Bund am Donnerstag verlängerten Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe mindestens bis 15. März. Deren Hauptziel ist es laut BLV, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Die Massnahmen gelten seit November, als das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen wurde.

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.
  • Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.

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ganzen Artikel lesen ▸ Quelle: schweizerbauer.ch

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