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Umsatzsteuer: Befreiung gilt auch für PV-Anlagen auf Stalldächern

ecovis – Bisher war unklar, ob die im Jahressteuergesetz 2022 festgelegte Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auch für Anlagen auf Stalldächern gilt. Außerdem stellte sich die Frage, ob die Steuerbefreiung auch für Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt peak gilt. Jetzt gibt es teils gute Nachrichten.

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Quelle: Bundesverband Rind und e.V.

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