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Tätigkeitsbericht 2022 zu Unlauteren Handelspraktiken

Die Bundesanstalt für und Ernährung (BLE) hat als Durchsetzungsbehörde des Verbots unlauterer Handelspraktiken in 2022 insgesamt sechs Verfahren geführt. In über 50 Fällen unterstützte die BLE Unternehmen innerhalb der - und Lebensmittelversorgungskette dabei, den Anforderungen des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) zu entsprechen. Dies geht aus dem BLE-Tätigkeitsbericht für 2022 hervor.

Diese und weitere Informationen sowie der vollständige Tätigkeitsbericht sind verfügbar unter www.ble.de/utp.

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Quelle: Bundesverband Rind und e.V.

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