Der Landkreis Emsland hatte aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 2. Juli eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Es wurden eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei km um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Der Landkreis Emsland hat jetzt per Allgemeinverfügung die ASP-Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet wird mit Wirkung zum 05.08.2022 Teil der Überwachungszone.
Quelle: Bundesverband Rind und Schwein e.V.