Auf Drängen des Bundeskartellamts stellt die Initiative tierwohl (ITW) ab 2024 die Honorierung um. Statt des verbindlichen Tierwohlentgelts sollen die Mehrkosten für das Tierwohl-Engagement der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer unverbindlichen Empfehlung ausgeglichen werden. Ferkelerzeuger sollen weiterhin einen festen Betrag pro Tier über die ITW bekommen, berichtet AgE.
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Der Abstimmungsprozess dauert in den Gremien der ITW in den kommenden Wochen noch weiter an. Erst wenn alle Details auf dem Tisch liegen, kann jeder einzelne schweinehalter für seinen betrieb individuell einordnen, kalkulieren und dann entscheiden, ob und in welcher Form er an der neuen Programmphase der ITW teilnimmt.