Die 2019 erstmals veröffentlichte asp-Risikoampel wurde überarbeitet und steht nun in der Version 2.0 von 2023 zur Verfügung. Die nachfolgenden fachlichen Empfehlungen sind Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags von ASP in Hausschweinebestände.
- Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP wird der Mensch betrachtet, der das Virus insbesondere über lebensmittel aus Risikogebieten, durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) oder über kontaminierte Kleidung und Schuhwerk (Jäger, Personen aus Risikogebieten, auch Beschäftigte) in den Bestand eintragen kann. Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind.
- ASP ist keine Zoonose – der Mensch kann sich nicht infizieren oder erkranken. ASP betrifft ausschließlich Schweine. Entscheidend für das Schutzniveau von Schweinebeständen sind die ergriffenen Biosicherheitsmaßnahmen zur Abschirmung.
Quelle: Bundesverband Rind und schwein e.V.