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Tabakregulierung: Zigarettenautomaten „verdecken“ die Warnhinweise nicht

Der Europäische Gerichtshof hat im „Edeka“-Fall entschieden, dass die Abgabe im Zigarettenautomaten kein „Verdecken“ der vorgeschriebenen Schockbilder darstellt. Der Verein Pro Rauchfrei meint, mit seiner Klage dennoch bereits viel für den Verbraucherschutz bewirkt zu haben.

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