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Neue Regelungen zur Fruchtfolge in der Agrarpolitik ab 2025

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die zukünftigen Anforderungen für Agrarzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2025 sind in vollem Gange. Nach der Abschaffung der verpflichtenden Stilllegung von 4 % der Ackerfläche nach GLÖZ 8 sollen nun auch die Fruchtfolgeregelungen nach GLÖZ 7 vereinfacht werden. Diese Änderungen kommen pünktlich zur Anbauplanung der für das nächste Jahr.

Ab dem Anbaujahr 2024/25 müssen auf allen Ackerflächen innerhalb von drei Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden. Ein Umlaufbeschluss, der derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird und top agrar vorliegt, sieht diese Regelung vor. Alle bisherigen starren prozentualen Flächenangaben, wie die Drittelung der Ackerflächen, sowie Sonderregelungen für den Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten sollen wegfallen. Ziel ist es, dass der Fruchtwechsel spätestens im dritten Jahr auf jedem Ackerschlag erfolgen muss.

Die neuen Regelungen erlauben weiterhin den Anbau von Stoppelweizen, also die Selbstfolge von Weizen auf geeigneten Flächen, sowie den Anbau von Mais für zwei Jahre in Folge. Ab dem dritten Jahr muss jedoch eine andere Hauptkultur folgen. Eine bisher übliche Praxis, in langjährigen Mais-Selbstfolgen mit einem Mais-Stangenbohnengemisch zu wechseln, könnte zukünftig nicht mehr möglich sein, da Mais-Gemische nicht mehr als eigene Anbaukategorie im Agrarantrag erfasst werden sollen.

Dieser Vorschlag ist ein Kompromiss des von der FDP geführten Agrarministeriums in Rheinland-Pfalz und kommt dem Drängen der CDU/CSU-geführten Agrarministerien nach Lockerungen bei den Fruchtfolgeregeln entgegen. Die komplizierte Drittelregel bei der Fruchtfolge aus GLÖZ 7 würde damit aufgehoben und die GAP-Regeln aus der letzten Agrarreform von 2023 vereinfacht.

Bisher galten beim Fruchtwechsel aus GLÖZ 7 spezifische Regeln, die jedoch nur für 2024 gültig waren. 2023 setzte die Bundesregierung diese Regelungen aufgrund des Krieges in der Ukraine aus, um Landwirten die Möglichkeit zu geben, insbesondere Weizen zweimal in Folge anzubauen. Einige Ausnahmeregelungen bei der Fruchtfolge sollen jedoch beibehalten werden. Dazu gehört das mit Selbstfolge von Mais zur Herstellung von anerkanntem Saatgut sowie Flächen für den Anbau von Tabak und Roggen.

Weitere Ausnahmen gelten für den beetweisen Anbau verschiedener Gemüsekulturen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen sowie Versuchsflächen und mehrjährige Kulturen wie Erdbeeren, Gras oder andere Grünfutterpflanzen. Brachliegende Flächen sowie ökologisch zertifizierte Betriebe und Betriebe mit bis zu 10 Hektar Ackerland und einem hohen Grünland-/Dauergrünlandanteil sind ebenfalls ausgenommen.

Diese Änderungen reagieren auch auf Lockerungen bei der GAP auf EU-Ebene. Bis Mitte Juli müssen die Änderungen im deutschen GAP-Strategieplan für das Jahr 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verhandelt derzeit intensiv mit den Ländern und Bundestagsfraktionen über ein umfassendes Paket von Änderungen an den GAP-Regeln für 2025, das vor allem auf Vereinfachung abzielt. Die neue Fruchtfolgeregel aus GLÖZ 7 ist nur ein Teil dieses Pakets. Das BMEL hat sich bisher offiziell nicht zu den laufenden Verhandlungen geäußert.

Die Fruchtfolgeregelungen sind Gegenstand intensiver agrarpolitischer Debatten. AbL, Bioland und fordern einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland für GLÖZ 7. In einer Stellungnahme betonen die Verbände, dass diese Regelung nicht nur die bestehende Regelung innerhalb von GLÖZ 7 stark vereinfachen, sondern auch zur Förderung der Biodiversität auf den Äckern beitragen würde.

Die Verbände argumentieren zudem, dass weite Fruchtfolgen in Zeiten zunehmender Markt- und Wetterextreme zur Risikostreuung auf landwirtschaftlichen Betrieben beitragen können. Sie haben eine Kampagne unter dem Motto #ZeigDeineFruchtfolge ins Leben gerufen, um zu zeigen, dass viele Betriebe bereits heute ausgeklügelte und vielfältige Fruchtfolgen praktizieren. Landwirte sind aufgerufen, Fotos oder Videos ihrer aktuell angebauten Kulturen auf Social-Media-Plattformen zu posten und die vorherigen sowie zukünftigen Fruchtfolgen aufzulisten.

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