
Dürfen Unternehmen für pflanzliche Stoffe mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, obwohl solche Claims noch nicht zugelassen sind? Mit dieser Frage reagiert der Bundesgerichtshof (BGH) auf 15 Jahre Untätigkeit der EU-Kommission.
Dürfen Unternehmen für pflanzliche Stoffe mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, obwohl solche Claims noch nicht zugelassen sind? Mit dieser Frage reagiert der Bundesgerichtshof (BGH) auf 15 Jahre Untätigkeit der EU-Kommission.