Zustimmend reagieren die zuständigen Bundesministerien für Energie und Landwirtschaft auf den vorgelegten Kabinettsentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bereich Biogas, während aufseiten der Branche die Befürchtung besteht, dass zahlreiche bestehende Anlagen aufgegeben werden könnten.
Laut Angaben des Bundeskabinetts wurde am heutigen Tag eine verbesserte Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen beschlossen, die darauf abzielt, den Anlagenbetreibern eine verlässlichere wirtschaftliche Perspektive zu bieten.
Besondere Bedeutung legte dabei das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den internen Verhandlungen auf die Anhebung der Ausschreibungsvolumina für Biomasse in den Jahren 2025 und 2026 sowie auf die Verlängerung der Anschlussförderung für bestehende Anlagen, um deren Betrieb langfristig rentabler zu gestalten.
Damit sollen Betreiber von Biogasanlagen dazu motiviert werden, verstärkt in eine flexible Strombereitstellung und effizientere Wärmenetze zu investieren, um den wechselnden Anforderungen des Energiemarktes besser gerecht zu werden.
In dem vorgeschlagenen Änderungsantrag zum EEG 2023 ist vorgesehen, die Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen von zehn auf zwölf Jahre auszudehnen, um die Umstellung auf das neue System zu erleichtern und Investitionen in erforderliche Anpassungen anzuregen.
Geplant ist zudem, die Förderung künftig flexibler zu gestalten, um den Anlagen eine reibungslosere Einbindung in das Gesamtenergiesystem zu ermöglichen.
In Zukunft soll Biomasse verstärkt als flexibel einsetzbare Energiequelle dienen, um Schwankungen im Angebot von Wind- und Solarstrom auszugleichen und damit die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Teil des Konzepts ist es, die Anzahl geförderter Betriebsstunden zu begrenzen und bei nur schwach positiven Strompreisen (≤ 2 ct/kWh) die Förderung zeitweise auszusetzen, damit die Anlagen gezielter zur Stabilisierung des Strommarktes beitragen.
Außerdem wird über einen erhöhten Flexibilitätszuschlag nachgedacht, um den bedarfsgerechten Einsatz von Biogas wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den sogenannten Maisdeckel ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent und ab 2026 weiter auf 25 Masseprozent zu senken, um einen diversifizierteren Einsatz von Substraten zu unterstützen.
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) handelt es sich bei Biomasse um eine wertvolle und nur begrenzt verfügbare Ressource, die sinnvoll genutzt werden müsse.
Im Bereich der Stromerzeugung bedeute dies, dass Biomasse künftig ihre Potenziale zur flexiblen Ergänzung von Wind- und Solarstrom besser ausschöpfen sollte.
Branchenvertreter sehen es als notwendig an, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Systemflexibilität der Bioenergie weiter zu fördern.
Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßt die vorgestellten Änderungen und hebt hervor, dass zukunftsfähige Biogasanlagen dadurch mehr Planungssicherheit erhielten.
Aus seiner Perspektive ermögliche dies den Betreibern, ihre Anlagen flexibel für Strom oder Wärme einzusetzen, was sich vor Ort positiv auf die regionale Wertschöpfung auswirken könne.
Auch für die Gemeinden entstünden Vorteile, da diese von verlässlicheren Perspektiven in der Wärmeversorgung profitieren, während Biogas als Teil der Energiewende erhalten bleibt.
Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) hingegen stehen dem Entwurf weiterhin ablehnend gegenüber und rufen sowohl Bundesrat als auch Bundestag dazu auf, dem Vorschlag nicht zuzustimmen.
Nach Einschätzung von Sandra Rostek, Leiterin des HBB, bestehe kein Verständnis dafür, dass das Bundeskabinett ein ihrer Ansicht nach desaströses Biogas-Paket unterstütze.
Aus Sicht der Bioenergieverbände drohen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen erhebliche Nachteile für die gesamte Branche, was sich letztlich nachteilig auf die Energiewende, den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit in Deutschland auswirken könnte.
Gerade zu Zeiten, in denen Wind- und Solarstrom schwach verfügbar sind, werde Bioenergie als zuverlässige Stütze des Strommarktes betrachtet, da sie anders als fossile Alternativen nachhaltige Energie liefern kann.
Nach ersten Einschätzungen der Branche könnte bereits im ersten Jahr nach Umsetzung des Entwurfs eine große Zahl an Biogasanlagen geschlossen werden.
Die geforderten Flexibilisierungsmaßnahmen seien nach Ansicht der Unternehmen in so kurzer Zeit nur schwer umzusetzen, während die angehobenen Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2025-2028 sowie der Investitionszuschuss für die Flexibilisierung als zu gering erachtet werden.
Man befürchtet, dass strengere Vorgaben an den Anlagenbetrieb ohne angemessene Übergangsfristen zwangsläufig zur Stilllegung von Anlagen führen.
Die Bioenergieverbände plädieren für eine durchdachte und langfristig angelegte Förderung von Bioenergieanlagen, um in naher Zukunft große Kapazitäten an Strom und Wärme ohne zusätzlichen Biomasseverbrauch bereitstellen zu können.
Mit einem solchen Ansatz ließen sich vor Ort wirtschaftliche Effekte generieren und echte Mehrwerte schaffen.
Die Abgeordneten des Bundestages sowie der Landesparlamente werden von Verbandsseite dazu ermuntert, das aktuelle Paket abzulehnen und sich in der kommenden Legislaturperiode aktiv an einem neuen, sorgfältig ausgearbeiteten Konzept zu beteiligen.
Aus der Stellungnahme der Bioenergieverbände im HBB lassen sich weitere Gründe für die grundsätzliche Ablehnung des Entwurfs entnehmen.
In der Praxis könnte der jetzt vorgelegte Kabinettsentwurf, der eine Änderung des EEG vorsieht, bereits im Januar 2025 im Bundestag diskutiert werden.