Deutschland steht unter Druck, verbesserte Schutzmaßnahmen für bestimmte Grünland-Lebensräume umzusetzen, um Sanktionen des Europäischen Gerichtshofs zu vermeiden. Die Europäische Kommission hat das Land aufgefordert, spezielle Lebensraumtypen zu schützen, da bisherige Bemühungen als unzureichend eingestuft wurden.
Die EU-Kommission hat Deutschland bereits 2018 Defizite im Naturschutz vorgeworfen und bemängelt, dass keine angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden. Ein möglicherweise resultierendes Vertragsverletzungsverfahren könnte Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Obwohl ein Generalanwalt des EuGH nicht alle Vorwürfe als berechtigt sah, ist die Problematik langjährig und komplex.
Im Kern geht es um die Lebensraumtypen 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ und 6520 „Berg-Mähwiesen“, die in Deutschland in einem kritischen Erhaltungszustand sind. Die Kommission kritisiert, dass viele dieser Standorte geschrumpft oder vollständig verschwunden sind, was hauptsächlich auf eine nicht nachhaltige Agrarpolitik zurückgeführt wird. Zusätzlich wird bemängelt, dass Deutschland die Zustände dieser Lebensräume nicht ausreichend dokumentiert hat.
Der Generalanwalt Nicholas Emiliou unterstützte in seinem Gutachten wesentliche Teile der Klage der EU-Kommission. Er betonte, dass Deutschland es versäumt habe, rechtlich bindende Maßnahmen zu ergreifen, um die speziellen Schutzgebiete wirksam zu schützen. Praktiken wie zu frühe Mahdzeiten oder Überdüngung in den betroffenen Gebieten könnten so nicht verhindert werden.
Trotz einiger nicht dokumentierter Fälle im Verlauf des Verfahrens sieht Emiliou ein systematisches Muster der Vertragsverletzung. Eine Ausnahme stellt die Kritik an der unzureichenden Dokumentation dar, die er als unbegründet ansieht.
Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), Jörg-Andreas Krüger, kritisiert den Umgang Deutschlands mit den Natura 2000 Schutzgebieten und betont die Notwendigkeit, die bekannten Mängel umgehend zu adressieren. Er mahnt: „Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, unsere wertvollen Lebensräume zu schützen.“
Sollte Deutschland den Forderungen nicht nachkommen und eine Verurteilung erfolgen, drohen der Bundesrepublik tägliche Geldstrafen, die von der Europäischen Kommission festgesetzt werden. Dieser Fall zeigt die Dringlichkeit auf, mit der Deutschland seine Naturschutzpolitik überdenken und verstärken muss, um wertvolle Lebensräume und die biologische Vielfalt zu bewahren.