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Bundesregierung verzichtet auf Direktzahlungen in GAP-Reform 2027

Mit Blick auf die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2027 plant die Bundesregierung eine signifikante Neuausrichtung der Agrarförderung. Die bisherigen flächenbezogenen Direktzahlungen sollen zukünftig nicht mehr im Zentrum der Förderpolitik stehen. Stattdessen wird die Förderung konkreter Klima- und Umweltleistungen der Landwirte in den Vordergrund rücken.

Die derzeitige Regierung hat in einem Positionspapier deutlich gemacht, dass sie die klassischen Flächenprämien nicht verteidigen wird. An deren Stelle sollen zukünftig Zahlungen treten, die sich an messbaren Leistungen in den Bereichen Klimaschutz und Umweltorientierung orientieren. Diese Neuausrichtung spiegelt den Grundsatz „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ wider, der zunehmend die EU-Agrarförderung bestimmen soll. Besonders gefördert werden sollen dabei Maßnahmen, die vom Markt bisher nicht oder nur unzureichend anerkannt werden.

Des Weiteren plant die Bundesregierung, die Mindestbudgets für Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen deutlich zu erhöhen. Sollten dennoch flächenbezogene Zahlungen beibehalten werden, so wird vorgeschlagen, dass diese vorrangig kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen sollten. Auch die Instrumente der Degression und Kappung, die bisher eher kritisch gesehen wurden, finden nun Erwähnung in den Überlegungen der Bundesregierung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform soll die Vereinfachung der GAP sein. Die nationalen Strategiepläne sollen sich auf wesentliche Aspekte der GAP-Umsetzung konzentrieren und nicht in jedem Detail ausgearbeitet werden. Die Mitgliedstaaten sollen mehr Spielraum erhalten, um eigene Maßnahmen zur Zielerreichung zu ergreifen. Zudem soll eine risikoorientierte Kontrolle eingeführt werden, bei der Betriebe mit geringen Fehlerquoten weniger streng kontrolliert werden.

Die Bundesregierung plant auch, die Verwendung der Agrarreserve effizienter zu gestalten. Sie kritisiert die bisherige Praxis des schnellen Verbrauchs dieser Mittel und fordert eine klarere Unterscheidung zwischen klassischen Marktkrisen und witterungsbedingten Krisen, wobei letztere verstärkt auf nationaler Ebene behandelt werden könnten.

Zudem wird ein neues Förderinstrument für junge Landwirte vorgeschlagen, das spezifische betriebsgebundene Unterstützung bietet und ein Mindestbudget sichert. Auch eine differenzierte Förderung nach Geschlecht ist geplant, wobei Frauen in der Landwirtschaft gezielte Unterstützung in den Bereichen Bildung, Beratung und Vernetzung erhalten sollen.

Hier ist die Zusammenfassung des Positionspapiers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur GAP-Reform 2027

Das Positionspapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2027 formuliert Grundsätze und Ziele, die Deutschland in den Verhandlungen auf EU-Ebene vertritt. Es geht dabei um die künftige Ausgestaltung der Förderinstrumente, um Umwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlanforderungen, aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Im Kern stehen folgende Punkte:

Anpassung der Direktzahlungen und Ausrichtung auf Umweltleistungen

  • Das BMEL will die bisherigen Flächenprämien stärker auf Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ausrichten.
  • Laut aktuellen Meldungen rückt die Bundesregierung langfristig von einer rein flächenbasierten Förderung ab und plant, Öko-Regelungen (Eco-Schemes) auszubauen.
  • Kleinere und mittlere Betriebe sollen dennoch gezielt Einkommenstützung erhalten, damit sie wettbewerbsfähig bleiben.

Stärkere Betonung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz

  • Ein zentrales Ziel der Reform ist es, nachhaltige Bewirtschaftungsformen finanziell stärker zu unterstützen.
  • Zusätzlich sieht das BMEL vor, dass Betriebe, die besonders hohe Umwelt- und Tierwohlstandards erfüllen, durch Direktzahlungen oder Förderprogramme honoriert werden.
  • So sollen die GAP-Mittel zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung des Tierwohls beitragen.

Neue Gewichtung der beiden Säulen

  • Die klassische Aufteilung in Direktzahlungen (1. Säule) und ländliche Entwicklungsprogramme (2. Säule) bleibt bestehen.
  • Dennoch fordert das BMEL eine gezieltere Ausrichtung: Ein Teil der Direktzahlungen soll an messbare Umweltleistungen gekoppelt sein, während die 2. Säule Initiativen zur Regionalentwicklung, Digitalisierung und Innovation weiter stärkt.
  • Aus Berichten geht hervor, dass diese Neuordnung Schritt für Schritt eingeführt wird, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben.

Fokus auf Innovation und Digitalisierung

  • Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit will das BMEL Forschung und moderne Technik fördern.
  • Praxisnahe Anwendungen, etwa in der Präzisionslandwirtschaft, sollen durch Investitionszuschüsse oder Beratungsangebote vorangetrieben werden.
  • Insbesondere für kleine Betriebe ist Unterstützung bei der Einführung digitaler Verfahren geplant.

Verbesserung des Tierwohls

  • Höhere Anforderungen in Bereichen wie Stallbau und erfordern Investitionen, die durch mitfinanziert werden sollen.
  • Außerdem soll geprüft werden, wie Produkte aus tierwohlgerechter Haltung stärker in den Handel integriert werden können.
  • Langfristig zielt dies darauf ab, wirtschaftliche Anreize für die Umstellung zu schaffen.

Abbau von Bürokratie und klare Rahmenbedingungen

  • Eine zentrale Forderung des BMEL ist, dass landwirtschaftliche Betriebe weniger Verwaltungsaufwand haben.
  • Digitale und einfachere Meldeverfahren sollen die Umsetzung der GAP auf nationaler Ebene effizienter machen.
  • Die Pläne sehen vor, sowohl den Prüfumfang als auch die Dokumentationspflichten zu verschlanken.

Wettbewerbsfähigkeit wahren

  • Trotz höherer Umwelt- und Tierschutzstandards soll die europäische Landwirtschaft international konkurrenzfähig bleiben.
  • Bei allen Reformschritten achtet die Bundesregierung darauf, dass es zu keiner dauerhaften finanziellen Überforderung der Betriebe kommt.
  • Gleichzeitig wird auf EU-Ebene darauf hingewiesen, dass ein gewisser Grad an Harmonisierung der Fördervorgaben erreicht werden sollte, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

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