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Bund und Länder einig: Aussetzung Stoffstrombilanz, Monitoring-Verordnung geplant

Bei der diesjährigen Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof zeigte sich eine ungewöhnliche Geschlossenheit unter den Länderministern. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, ein klares Signal für die Dringlichkeit der angesprochenen Themen. Im Mittelpunkt standen der Abbau von Bürokratie und die Anpassung der Stoffstrombilanzierung.

Die Minister einigten sich darauf, dass die Bundesregierung die aktuelle und umstrittene Stoffstrombilanzierung aussetzen soll. Stattdessen ist geplant, eine neue Monitoring-Verordnung einzuführen, die eine fairere Differenzierung der landwirtschaftlichen Maßnahmen ermöglichen wird. Das arbeitet bereits an der Ersetzung der Stoffstrombilanzierung durch ein verbessertes Nährstoffbilanzsystem. Diese Pläne waren zunächst auf Widerstand im Bundesrat gestoßen, der sie vor der Sommerpause ablehnte. Nun steht ein neues Vermittlungsverfahren bevor, um die modifizierte Regelung zu diskutieren.

Bis zur endgültigen Implementierung der neuen Bilanzierungssysteme wird die bisherige Stoffstrombilanzverordnung ausgesetzt. Dies bestätigte der Bundeslandwirtschaftsminister bei der Konferenz. Weiterhin wurde beschlossen, die Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage zu verlängern, um die Praktikabilität für zu erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Einführung einer „schlanken Monitoring-Verordnung“. Diese soll die Basis für eine gerechtere Differenzierung beim Düngen schaffen. Die notwendigen Abstimmungen hierzu mit der EU-Kommission sind bereits im Gange und eine baldige Einigung wird erwartet.

Auch die Thematik der Mehrgefahrenversicherung wurde intensiv behandelt. Die Länder plädieren für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Zuschüssen für solche Versicherungen, um sie für und Gärtner attraktiver und erschwinglicher zu machen. Obwohl Minister Özdemir grundsätzlich signalisierte, verwies er auf die angespannte Haushaltslage. Eine Finanzierung würde aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfolgen müssen, da keine neuen Mittel verfügbar sind. Dies lässt darauf schließen, dass eine unmittelbare Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Mehrgefahrenversicherung unwahrscheinlich ist.

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