Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die bevorstehenden Änderungen im Tierschutzgesetz grundsätzlich begrüßt, sieht jedoch insbesondere in der Nutztierhaltung weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Die Novelle des Bundestierschutzgesetzes, die am Donnerstag im Bundestag erstmals debattiert wird, beinhaltet unter anderem das geplante Verbot der Anbindehaltung – mit Ausnahmen für kombinierte Systeme – sowie das Verbot des Schwänzekupierens und verstärkte Kontrollen. Diese Neuerungen stoßen in Teilen der Landwirtschaft und der Schlachtbranche allerdings auf Kritik.
Nach Ansicht von Naturschutz- und Tierschützern gehen die geplanten Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Ein wesentlicher Kritikpunkt des BUND betrifft die Regelungen zur Anbindehaltung von Rindern, die erst ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren greifen sollen. Viele Betriebe, die durchschnittlich lediglich 30 Rinder halten, wären somit nicht betroffen. Ebenso sieht der Verband die Bestimmungen zu Qualzuchten als unzureichend an und fordert klare Definitionen für problematische Züchtungen, wie zum Beispiel Rinder, die sich nicht ohne menschliche Hilfe fortpflanzen können, oder Geflügelrassen, bei denen häufig Brustbeinbrüche auftreten.
Der BUND bemängelt zudem die dauerhafte Ausnahmeregelung für die Anbindehaltung als unangemessen für ein Tierschutzgesetz. Besonders kritisch sieht der Verband den Umgang mit dem Kupieren von Schweineschwänzen, das europaweit bereits seit 1991 verboten ist. Statt diese Praxis durch nationale Vorschriften effektiv zu verbieten, werde Bürokratie verschärft, ohne das Tierleid zu mindern.
In einem Positionspapier, das am Dienstag den Bundestagsabgeordneten Anke Hennig (SPD) und Dr. Zoe Mayer (Grüne) übergeben wurde, formuliert der BUND seine Forderungen für mehr Tierwohl im Nutztiersektor deutlich:
- Beendigung der Qualzucht: Es müssen klare Definitionen und gesetzliche Regelungen eingeführt werden, um die Qualzucht bei allen Tieren, besonders bei landwirtschaftlich genutzten, effektiv zu stoppen.
- Verbot des Kupierens: Das Entfernen von Körperteilen aus Gründen ungeeigneter Haltungsbedingungen soll verboten werden. Stattdessen müssen die Haltungsbedingungen den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden.
- Beendigung der Anbindehaltung: Diese Praxis sollte innerhalb der nächsten zehn Jahre vollständig beendet werden, wobei die betroffenen Betriebe finanzielle und beratende Unterstützung erhalten sollten.
- Verbesserung der Haltungsbedingungen: Die Bedingungen in der Tierhaltung müssen umfassend verbessert werden, etwa durch mehr Platz und bessere Materialien, um ein artgerechteres Leben der Tiere zu ermöglichen.