
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im angeblichen Kölsch-Kartell zurückgewiesen. Die Freisprüche von Früh, Gaffel und Erzquell sind damit unanfechtbar.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im angeblichen Kölsch-Kartell zurückgewiesen. Die Freisprüche von Früh, Gaffel und Erzquell sind damit unanfechtbar.