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Ob gegen die Viröse Vergilbung (links eine befallene Rübe) neonicotinoide Beizmittel zum Einsatz kommen dürfen, entscheiden die Deutschland die einzelnen Bundesländer. – Jonas Ingold
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) überträgt die Verantwortung für eine Notfallzulassung von neonikotinoiden Beizmitteln für Zuckerrüben den Bundesländern.
Eine Notfallzulassung für neonikotinoide Beizen für Zuckerrüben wird es in Deutschland zur Aussaat 2021 höchstens in sehr begrenztem Masse geben, wie topagrar.com schreibt.
Keine generelle Zulassung
Laut dem BMEL sollen die Bundesländer selbst beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anträge auf Notfallzulassung für Neonikotinoide als Zuckerrübenbeize stellen. Zudem soll es Bedingungen und flankierende Massnahmen zu den Anträgen geben.
agrarministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale und bundesweite Notfallzulassung ab. Rund um bestimmte Gewässer soll in einem Abstand von fünf Metern der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten werden.
Glyphosat-Einsatz soll sinken
«Unser Ziel ist, dem Rückgang der Artenvielfalt und insbesondere der Insekten entgegenzuwirken», sagte Klöckner. «Und gleichzeitig wollen wir dafür zu sorgen, dass Pflanzen und Ernten vor Schädlingen geschützt werden können», fuhr sie fort.
Glyphosat solle nur noch erlaubt sein, wenn andere Massnahmen «nicht möglich oder zumutbar» sind. Dies ist der Fall, um bestimmte «Problemunkräuter» zu bekämpfen oder auf Flächen, bei denen die mechanische Bearbeitung zum Schutz des Bodens nicht ratsam ist. In Haus- und Kleingärten sowie auf öffentlichen Flächen, etwa Parks, soll die Anwendung der Herbizids verboten werden.
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Quelle: schweizerbauer.ch