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ZVG: Ausgestaltung des Abwehrschirmes entscheidend

Die Gartenbauunternehmen haben von den bisherigen Krisen- und Hilfsprogrammen nicht oder nur zum geringen Teil partizipiert. Das nun gestartete Kleinbeihilfenprogramm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bezieht immerhin den Unterglasanbau von und Gemüse mit ein, lässt aber den Zierpflanzenbau weiter außen vor. Deshalb sei die Sorge wohl verständlich, dass der Gartenbau oder Teile davon auch diesmal durch das Raster fallen. Nun komme es auf die weitere Ausgestaltung an. Insbesondere muss eine Ungleichbehandlung bei der Förderung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmen vermieden werden.

Mit dem Maßnahmenpaket wurde u.a. die Forderung des ZVG aufgegriffen, die Gasumlage zu kippen. Offen bleiben dagegen die Forderung nach der zeitweisen kompletten Aussetzung der CO2-Bepreisung, eine Verschiebung der 2023 anstehenden CO2-Bepreisung von Kohle sowie die Ausnahme von Altholz bei der CO2-Besteuerung.


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