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Weitere Einschränkungen für chemischen Pflanzenschutz ab 2025

Ab Herbst 2025 steht der landwirtschaftliche Sektor in Deutschland vor weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel. Das Bundesamt für und (BVL) prüft aktuell die Rücknahme der Zulassungen für den Einsatz von Acetamiprid, einem gängigen Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Überprüfung der Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, insbesondere im Hinblick auf neue Grenzwerte für Rückstände in landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Die Inhaber von Zulassungen für solche Mittel werden vom BVL über die Ergebnisse der Überprüfung informiert und erhalten die Möglichkeit, in einer Anhörung Stellung zu nehmen. Sollte festgestellt werden, dass die festzulegenden neuen Höchstmengen für Rückstände nicht sicher eingehalten werden können, steht der Widerruf der Zulassung bevor.

Für das erste Quartal 2025 ist geplant, die nationalen Regelungen zur Absenkung der Rückstandshöchstmengen für Acetamiprid zu veröffentlichen. Sechs Monate nach deren Inkrafttreten werden die neuen Höchstwerte rechtswirksam. Produkte, die vor Inkrafttreten der neuen Regelungen produziert wurden, dürfen noch verkauft werden.

Die Anpassung betrifft laut BVL insgesamt 38 landwirtschaftliche Produkte, darunter Äpfel, Birnen, Kirschen, Keltertrauben, verschiedene Beerensorten, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold und Spargel. Die Anpassungen orientieren sich an den Vorgaben der EU-Verordnungen und den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ().

Acetamiprid, das zu den Neonikotinoiden zählt, wird vor allem als Insektizid eingesetzt. Zu Beginn des Jahres wurde bereits die Zulassung für den Einsatz dieses Mittels in verschiedenen Gewächshausanwendungen widerrufen. Die bevorstehenden Änderungen sind ein weiterer Schritt in der regulativen Anpassung der Sicherheitsstandards im Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft.

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