Die Saatguttreuhand (STV) zieht für die Züchter die Nachbaugebühren ein. Was sie darf und worauf muss man achten muss, erklärt Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover.
Die Saatguttreuhand (STV) zieht für die Züchter die Nachbaugebühren ein. Was sie darf und worauf muss man achten muss, erklärt Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover.