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Notfallzulassungen müssen weiter möglich sein

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln hat der Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Johannes Schmuckenschlager, vor einer weiteren Verengung der Pflanzenschutzmittelpalette gewarnt. 

«Zur Schliessung von Zulassungslücken oder zur Regulierung anderwärtig nicht behandelbarer Schaderreger müssen auch in Zukunft Notfallzulassungen möglich sein», forderte Schmuckenschlager anlässlich der Vollversammlung der Kammer in Sankt Pölten.

Er wandte sich damit gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beziehungsweise die Urteilsauslegung durch die Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) in der EU-Kommission.

Nicht mit Recht vereinbar

Der EuGH hatte am 19. Januar dieses Jahres festgestellt, dass Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Saatgut nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Zumindest die DG Sante geht davon aus, dass diese Entscheidung auch für die Behandlung von anderem Saatgut und für andere Anwendungen gilt.

Wichtige Mittel fehlen

Ebenfalls betroffen sind nach Ansicht der DG Sante Wirkstoffe, die einem Verbot analog den Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid und unterliegen.

Indes gab Schmuckenschlager zu bedenken, dass wegen des Verbots der Neonikotinoid-Saatgutbeize für den diesjährigen Rübenanbau 2023 ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers fehle.

Die Erhaltung der aktuellen Rübenanbaufläche werde damit massiv erschwert. Kritik übte der Kammerpräsident auch an der von Brüssel geplanten Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und an überbordenden Dokumentationsverpflichtungen. 

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ganzen Artikel lesen ▸ Quelle: schweizerbauer.ch

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