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Wichtige Änderungen betreffen die Einreise mit gewissen Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel) sowie die Einfuhr von Fleisch und Lebensmitteln mit Fleisch- oder Milchanteil. – BLV
Ab dem ersten Januar 2021 gelten neue Regelungen für die Einreise aus Grossbritannien in die Schweiz mit Tieren und Tierprodukten.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten die dem Vereinigten Königreich angeschlossenen Landesteile England, Schottland und Wales veterinär- und lebensmittelrechtlich als Drittstaaten. Damit gelten neue Regelungen für die Einreise mit Tieren und Tierprodukten.
Wichtige Änderungen betreffen die Einreise mit gewissen Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel) sowie die Einfuhr von Fleisch und Lebensmitteln mit Fleisch- oder Milchanteil.
Ein- und Ausreisebestimmungen beachten
Bei der Einreise aus Drittstaaten unterscheiden sich die Bestimmungen je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwut-Risiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt.
Die Tiere müssen in jedem Fall zwingend zuerst korrekt gekennzeichnet, anschliessend gültig gegen Tollwut geimpft und in Begleitung der jeweils erforderlichen Papiere sein. Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung etc.).
Vor der Reise ins Ausland mit dem eigenen Tier muss sicher gestellt sein, dass dieses die Bedingungen zur Wiedereinreise erfüllt. Ansonsten droht eine Rückweisung an der Grenze.
Sämtliche Einfuhrbedingungen und benötigten Dokumente werden in der Online-Hilfe „Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze“ aufgelistet.
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Quelle: Schweizerbauer.ch