Wer einen Agrarantrag stellt, muss bis zum 15. 11. auf 80 % der Flächen eine Bodenbedeckung nachweisen. Das ist durch die Witterung teilweise nicht möglich. Wir haben bei unseren Lesern nachgefragt.
Wer einen Agrarantrag stellt, muss bis zum 15. 11. auf 80 % der Flächen eine Bodenbedeckung nachweisen. Das ist durch die Witterung teilweise nicht möglich. Wir haben bei unseren Lesern nachgefragt.