Anzeige Pflanze Bis 15. November müssen Landwirte die Mindesttätigkeit nachweisen! Von topagrar.com - 09.11.2023 Wer einen gap-Agrarantrag stellt, muss auf den Flächen eine Mindesttätigkeit erbringen. Das gilt auch für Brachflächen und grünland. Die Frist dafür endet am 15. November. ganzen Artikel lesen ▸ Verwandte Themen