Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat eine Beschwerde der Umweltorganisation „Agir pour l'environnement“ gegen die Notfallzulassung des Präparats Movento in Zuckerrüben abgewiesen. Damit können französische Rübenbauern weiterhin von dieser Ausnahmegenehmigung profitieren.
Umweltorganisation scheitert vor Gericht
Die Umweltorganisation hatte argumentiert, dass der Wirkstoff Spirotetramat, der in Movento enthalten ist, in der EU seit dem 30. April nicht mehr zugelassen sei. Trotzdem hatte das Pariser Landwirtschaftsministerium im April eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Movento im Rübenanbau erteilt. Diese gilt für 120 Tage und erlaubt bis zu fünf Anwendungen. Auch für die Bekämpfung von Schildläusen in Kiwikulturen wurde eine Notfallzulassung für das Insektizid erteilt.
Gericht entscheidet ohne Anhörung
Die Umweltorganisation kritisierte, dass das Gericht die Beschwerde ohne Anhörung abgelehnt habe. Sie sieht darin die ersten Anzeichen für die derzeit laufenden Bemühungen, die Bedeutung der Landwirtschaft als grundlegendes Interesse der französischen Nation gesetzlich zu verankern.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die Notfallzulassung für Movento in Zuckerrüben vorerst bestehen bleibt. Dies ermöglicht den Landwirten weiterhin, das Präparat zur Bekämpfung von Schädlingen einzusetzen, obwohl der Wirkstoff in der EU nicht mehr zugelassen ist.