Exporteure aus der Ukraine müssen wieder Zölle zahlen, wenn sie Zucker und Eier in die EU exportieren möchten. Diese Änderung gab die EU-Kommission am Montag bekannt. Seit Juni 2022 waren ukrainische Exporte nahezu zollfrei in die EU möglich. Mit dem 6. Juni 2024 tritt nun jedoch eine sogenannte Notbremse für bestimmte landwirtschaftliche Produkte in Kraft.
Diese Notbremse wird aktiviert, wenn die Importmengen aus der Ukraine den Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 überschreiten. Betroffen sind Produkte wie Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Schrote und Honig. Überschreiten die ukrainischen Exporte diese Durchschnittswerte, greifen die Zollsätze und Kontingente, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine galten.
Laut Angaben der EU-Kommission betrugen die durchschnittlichen Importmengen für Zucker und Eier in den Jahren 2021 bis 2023 etwa 260.000 Tonnen Zucker und 23.000 Tonnen Eier pro Jahr. Diese Mengen wurden 2024 bereits überschritten, weshalb nun die 2016 vereinbarten Exportregeln zwischen der EU und der Ukraine zur Anwendung kommen.
Das Abkommen erlaubt der Ukraine, jährlich bis zu 3.000 Tonnen Eier zollfrei in die EU zu exportieren. Bei Überschreitung dieser Menge wird ein Zoll von 30,40 Euro pro 100 Kilogramm fällig. Für Zucker liegt das zollfreie Kontingent bei 20.070 Tonnen pro Jahr, welches ebenfalls bereits überschritten wurde.
Deshalb müssen nun Zölle in Höhe von 41,90 Euro pro 100 Kilogramm Weißzucker und 33,90 Euro pro 100 Kilogramm unraffinierten Zucker gezahlt werden. Seit dem 19. Juni 2024 gilt die Notbremse auch für Haferexporte aus der Ukraine in die EU, was einen Zoll von 89 Euro pro exportierter Tonne Hafer zur Folge hat.