Bekommen ausscheidende Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber ein Coaching bezahlt, dass ihnen bei der beruflichen Neuorientierung helfen soll, so muss dies nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt diesen Schritt als wichtiges Unterstützungssignal der Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl von Arbeitslosen.