In der Gemeinde Dornum im Landkreis Aurich gibt es einen Verdachtsfall von Vogelgrippe in einer Puten-Elterntierhaltung, in der etwa 8.000 Tiere gehalten werden. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat das Vogelgrippevirus H5 identifiziert, berichtet die Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW).
Ein abschließender Bericht zum Serotyp des Virus durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. In Reaktion auf den Verdachtsfall wird vom Landkreis um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Tötung der betroffenen Tiere wird vorbereitet und eine entsprechende Allgemeinverfügung soll bald auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf der Internetseite des Landkreises Aurich über die neuesten Hinweise und Allgemeinverfügungen zu informieren. Es wird erwartet, dass dort auch eine interaktive Karte mit den eingerichteten Restriktionsgebieten zu finden sein wird.
Angesichts des aktuellen Verdachtsfalls und der zunehmenden Nachweise des AI-Virus H5 bei Wildvögeln sowie der neuesten Risikoeinschätzung des FLI für Nutzgeflügelbestände appelliert die NGW an alle Geflügelhalter, die Biosicherheits- und Hygienevorschriften streng zu befolgen. Dies dient dem Schutz des eigenen Bestands sowie der benachbarten Geflügelhaltungen.
Des Weiteren weist die NGW darauf hin, dass die Halter ihre Tierbestände korrekt melden sollen. Eine Untererfassung der Tierzahlen kann bei einem Ausbruch von Tierseuchen zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, da dies Kürzungen bei den Erstattungen für Tierwert-Entschädigungen sowie bei den Kosten für die Tötung, Räumung und für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach sich zieht.