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Einspeisung bei negativen Preisen: Betreiber sollen zahlen

Um die steigenden Kosten für die Einspeisevergütung zu begrenzen, plant die Bundesregierung, Betreiber von Solaranlagen zukünftig bei negativen Strompreisen zur Kasse zu bitten. Damit soll die Förderung effizienter gestaltet und die finanzielle Belastung für den Staat gesenkt werden.

Im nächsten Jahr sollen Änderungen bei der Solarförderung in Kraft treten, die insbesondere die Direktvermarktung von Photovoltaik-Anlagen betreffen. Bisher erhielten Betreiber von Solaranlagen auch bei negativen Strompreisen eine Vergütung, sofern diese Preise nicht länger als drei aufeinanderfolgende Stunden anhielten. Künftig soll bereits ab der ersten Stunde mit negativen Preisen keine Vergütung mehr gezahlt werden. Diese Entscheidung wurde aufgrund der zunehmenden negativen Strompreise in diesem Jahr und den stark gestiegenen staatlichen Zuschüssen getroffen, die ein Eingreifen notwendig machen. Netzbetreiber warnen schon länger vor den hohen Kosten, die durch die gesetzlich vorgeschriebene Einspeisung entstehen. Allein für dieses Jahr rechnen sie mit Ausgaben von rund 20 Milliarden Euro, von denen bereits elf Milliarden Euro bis Juli 2024 ausgezahlt wurden. Ohne Anpassungen bei der Solarförderung könnten die jährlichen Kosten ab 2026 auf mindestens 30 Milliarden Euro ansteigen, warnen Energieexperten.

Der Hintergrund dieser Entwicklung ist die zunehmende Diskrepanz zwischen der Produktion von Solarstrom und dem tatsächlichen Stromverbrauch. Durch den schnellen Ausbau der Solarenergie speisen immer mehr Haushalte und Unternehmen überschüssigen Strom ins Netz ein, für den sie unabhängig vom aktuellen Marktpreis die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung erhalten. Dies führt dazu, dass selbst überschüssiger Strom, der am Markt keinen oder einen negativen Wert hat, weiterhin vergütet wird. Zudem muss Deutschland Gebühren an andere europäische Länder zahlen, damit diese den überschüssigen Strom abnehmen, um eine Überlastung des deutschen Stromnetzes zu verhindern.

Christof Bauer von der Technischen Universität Darmstadt hat die möglichen Auswirkungen einer Anpassung der Einspeisevergütung untersucht. In seiner für das Handelsblatt schlägt der Energieexperte vor, dass Betreiber von Solaranlagen für die Einspeisung bei negativen Strompreisen zahlen sollten. Er argumentiert, dass diese Maßnahme entweder durch eine technische Unterbrechung der Einspeisung oder durch zusätzliche Kosten für die Betreiber umgesetzt werden könnte, um die finanziellen Belastungen durch den überschüssigen Strom zu kompensieren. Beide Ansätze würden dazu führen, dass ein Anreiz geschaffen wird, die Einspeisung bei negativen Strompreisen zu reduzieren. Bauer sieht außerdem die Möglichkeit, dass Anlagenbetreiber vermehrt in Speichermöglichkeiten für überschüssigen Strom investieren könnten, etwa in Batterien oder andere Speichertechnologien wie strombetriebene Heißwasserspeicher oder Ladegeräte für Elektrofahrzeuge.

Die Bundesregierung plant, die Förderung bei negativen Strompreisen für neue Solaranlagen ab Januar 2025 vollständig auszusetzen. Prof. Manuel Frondel vom RWI-Leibniz-Institut sieht jedoch diese Maßnahme als unzureichend an. Er befürchtet, dass die bisherigen Pläne nur einen Bruchteil des tatsächlichen Problems adressieren. Angesichts eines potenziell sonnigen Sommers könnten die für 2024 geplanten von 19 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen. Frondel fordert daher eine schnellere Abschaffung der Ökostrom-Förderung und eine Reduktion der Ausbaupläne für erneuerbare Energien. Er warnt zudem, dass die geplante Verdreifachung der Photovoltaik-Kapazität und die Verdopplung der Windkraft an Land bis 2030 sowohl unbezahlbar sein könnten als auch die Versorgungssicherheit gefährden würden.

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, widerspricht Frondel und betont, dass die aktuelle Dynamik notwendig sei, um die gesetzlich festgelegten Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Die Bundesregierung sieht den Wegfall der Einspeisevergütung in Verbindung mit der zukünftigen Entwicklung des Strommarktes: „Langfristig werden erneuerbare Energien keine Förderung mehr benötigen, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und genug Speicherkapazitäten vorhanden sind,“ heißt es in einer Stellungnahme. Zusätzlich soll die Steuerbarkeit von erneuerbaren Energieanlagen durch Netzbetreiber weiter erleichtert werden, um sicherzustellen, dass Preissignale bei den Anlagenbetreibern ankommen und so Stromüberschüsse und negative Preise vermieden werden können.

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