Artenreichen Bestände sollten im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) vorgesehen und mit 500 €/ha gefördert werden.
Artenreichen Bestände sollten im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) vorgesehen und mit 500 €/ha gefördert werden.