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KfW-Programm erlaubt jetzt Einzelraumfeuerstätten in Neubauten

Das KfW-Programm „klimafreundlicher Neubau“ hat eine wichtige Änderung erfahren: Die Installation von Einzelraumfeuerstätten in neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden ist nun gestattet. Bisher waren Holzfeuerstätten von diesem Förderprogramm ausgeschlossen, was dazu führte, dass bestimmte Neubauten keine Förderung erhielten. Diese Regelung wurde überarbeitet, und jetzt können moderne Kaminöfen, holzbefeuerte Küchenherde, Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen sowie die dazugehörigen Schornsteine eingebaut werden. Diese Änderung gilt auch rückwirkend für bereits bewilligte Projekte.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik macht auf diese neue Regelung aufmerksam. Immobilienbesitzer können bei Neubauten wieder Schornsteine einplanen, was die Flexibilität des Bauwerks in Bezug auf zukünftige Wärmeplanungen erhöht. Viele Eigentümer bevorzugen neben einer Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage auch eine zusätzliche Wärmequelle wie ein Holzfeuer, um die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit zu steigern.

Empfohlen wird der Einbau eines mehrzügigen Schornsteins. Dieser bietet neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal für Kabel und Leitungen von Klima- oder , wodurch aufwendige Stemmarbeiten vermieden werden können.

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, sofern noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Biomasse-Heizungsanlagen bleiben jedoch weiterhin ausgeschlossen. Zudem darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Das Holzfeuer wird nicht als primäre Wärmequelle angerechnet, kann jedoch die Wärmepumpe bei kalter unterstützen und so höhere vermeiden.

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