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Infrarotheizung sind eine Option im GEG

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nun verabschiedet – es tritt zum Januar 2024 in Kraft. Für Immobilienbesitzer stellt sich nun die Frage, für welches der künftig erlaubten Heizsysteme sie sich entscheiden sollen. Eine Option sind Stromdirektheizungen wie Infrarotheizgeräte.

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