Der wegen Betrug beim Bau von Windkraftanlagen angeklagte Hendrik Holt muss nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft legt dagegen aber Beschwerde ein.
Der wegen Betrug beim Bau von Windkraftanlagen angeklagte Hendrik Holt muss nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft legt dagegen aber Beschwerde ein.