Nur mit Eintrag im Marktstammdatenregister fließt die Einspeisevergütung. Am 31. Januar läuft die Übergangsfrist für ältere Anlagen aus – auch für Post-EEG-Anlagen.
Nur mit Eintrag im Marktstammdatenregister fließt die Einspeisevergütung. Am 31. Januar läuft die Übergangsfrist für ältere Anlagen aus – auch für Post-EEG-Anlagen.