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Re: Vereinsrecht

„Vorlesen des Protokolls der Mitgliederversammlung vom Vorjahr“ .

Dies dient m.E. der Mitgliederinformation über die Beschlüsse.
Dasselbe gilt für den Kassenbericht und die Kassenprüfung.
Daraufhin erfolgt üblicherweise die Entlastung.

Bei Unstimmig…

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